Laura Schütz – MARKETING & BRANDING, Rosengasse 5, 91365 Weilersbach
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtgeschäfte des Unternehmens gegenüber
anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB –
nachstehend Besteller – genannt.
Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
§2 Vertragsgegenstand
1. Die Vertragsparteien vereinbaren
die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen
Vereinbarung.
2. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann diese innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
§ 3 überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z. B. Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen etc., sind die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben. Soweit der Besteller das Angebot nicht in der vereinbarten Frist annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden bzw. zu löschen.
§ 4 Leistungsumfang
1. Die zu erbringenden Leistungen
umfassen in der Regel die detaillierten, aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom
Besteller erteilten Auftrag.
2. Ist die vertraglich geschuldete
Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so ist der Besteller
unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Die Parteien sind bemüht, nach
bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtungen
durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien
zu gewährleisten
4. Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und die Zustimmung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anders schriftlich
vereinbart, gelten alle Preise für Produkte ab Werk, zuzüglich der jeweiligen
Verpackungskosten. Die Zahlung des Kaufpreises hat an das in der Fußzeile
aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher
besonderer Vereinbarung zulässig.
2. Angegebene Schätzpreise für
Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer
Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen
durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der festgelegten Frist eingegangen, ist das Unternehmen berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
§ 6 Gefahrenübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der gelieferten
Sache und erbrachten Dienstleistungen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen beim Unternehmen.
2. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache (Dienstleistung oder Produkt) durch den Besteller erfordert schriftlicher Zustimmung.
§ 8 Haftung
1. Das Unternehmen haftet in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollte eine Klausel als unwirksam erklärt werden, ändert dies nichts an der Gültigkeit der restlichen Klauseln.