Laura Schütz – MARKETING & BRANDING, Rosengasse 5, 91365 Weilersbach

§1  Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtgeschäfte des Unternehmens gegenüber anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB – nachstehend Besteller – genannt.

Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§2  Vertragsgegenstand

1.     Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

2.     Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann diese innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.

§ 3 überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z. B. Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen etc., sind die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben. Soweit der Besteller das Angebot nicht in der vereinbarten Frist annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden bzw. zu löschen.

§ 4  Leistungsumfang

1.     Die zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detaillierten, aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Besteller erteilten Auftrag.

2.     Ist die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so ist der Besteller unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

3.     Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtungen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten

4.     Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und die Zustimmung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 5  Preise und Zahlungsbedingungen

1.     Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten alle Preise für Produkte ab Werk, zuzüglich der jeweiligen Verpackungskosten. Die Zahlung des Kaufpreises hat an das in der Fußzeile aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

2.     Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

3.     Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der festgelegten Frist eingegangen, ist das Unternehmen berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

§ 6 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.     Das Eigentum an der gelieferten Sache und erbrachten Dienstleistungen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen beim Unternehmen.

2.     Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache (Dienstleistung oder Produkt) durch den Besteller erfordert schriftlicher Zustimmung.

§ 8 Haftung

1.     Das Unternehmen haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.     Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 9  Sonstiges

1.     Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2.     Sollte eine Klausel als unwirksam erklärt werden, ändert dies nichts an der Gültigkeit der restlichen Klauseln.